Kostenloses Busfahren bei freiwilliger Führerschein Rückgabe

Ältere Menschen die in Schwaz beheimatet sind, die freiwillig ihren Führerschein abgeben, sollten danach lebenslang kostenlos alle öffentlichen Schwazer Verkehrsmittel nutzen dürfen.

Als Vorbild für diese Maßnahme dient die Stadtgemeinde Schwechat, die für Menschen, die sich im Straßenverkehr nicht mehr sicher fühlen, eine freiwillige Führerschein-Rückgabeaktion ins Leben gerufen hat.
Der Schwechater Gemeinderat genehmigt ab dem Jahr 2O20 die einmalige Förderung der VOR-Zone lO0-Jahreskarte für Senioren in der jeweiligen Höhe (Stand 2OL9:235,- Euro) bzw. in Form von ASTSammeltaxi-Gutscheinen in der gleichen Höhe. Das Angebot richtet sich an Schwechater Bürgerinnen und Bürger, die ihren Hauptwohnsitz zumindest in den letzten zweiJahren durchgängig in Schwechat haben. Und die sich dazu entschlossen haben, auf ihre Lenkberechtigung freiwillig zu verzichten.

Die Aktion ist unabhängig vom Alter. Auch falls jemand Jüngerer, zum Beispiel mit 40 Jahren einen Schlaganfall hat und nicht mehr fahren möchte, hat er ebenfalls die Möglichkeit, diese Aktion in Anspruch zu nehmen. Die Stadt unterstützt auch in diesem Fall den Ankauf einer Jahreskarte – oder den Ankauf der AST-Sammeltaxi-Gutscheine.

Daher stelle ich den Antrag:
Der Gemeinderat wolle beschließen, ,,Die Stadtgemeinde Schwaz bekennt sich zur Verkehrssicherheit und schafft in Anlehnung an das Schwechater Model, eine Mobilitätsgarantie, für ältere Personen oder Personen die dem Straßenverkehr nicht mehr gewachsen sind.

Der Verkehrsausschuss wird anregt, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die sich mit Hürden, Schwierigkeiten und Möglichkeiten einer solchen ,,Führerschein-Ri.ickgabeaktion“ auseinandersetzt. Dieser regelmäßigen ,,Arbeitsgruppe“ sollen Vertreter der relevanten städtischen Abteilungen, jeweils ein Angehöriger der im Gemeinderat vertretenen Parteien & freien Mandatare angehören, des Weiteren sollen dazu Vertreter aller in Schwaz tätigen Seniorenorganisationen eingeladen werden. Dem Gemeinderat ist bis November 2020 ein entsprechender Bericht vorzulegen.

Eine Budgetierung ist notwendig.“

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